|

Verzögerung in der Übergabe Ihres Wohneigentums in Spanien
Leider ist der Übergabezeitpunkt der Liegenschaften in Spanien eine Obligation, deren der Verkäufer normalerweise nicht rechtzeitig nachkommt. Dadurch verzögert sich die Übergabe Ihrer Liegenschaft bezüglich des vereinbarten Zeitpunktes.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert in solchen Angelegenheiten. Dies zeigt unsere Bilanz der erreichten, positiven Urteile gegen verschiedenste, namhafte Konstruktionsfirmen in ganz Spanien.
Sollte der Konstrukteur der Übergabe der Liegenschaft nicht rechtzeitig nachkommen, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Bei Vertragsauflösung können Sie den Konstrukteur auffordern, alle getätigten Vorauszahlung der Liegenschaft zuzüglich des rechtlichen Zinssatzes zurückzuerstatten.
Übergabe der Liegenschaft mit Konstruktionsmängeln oder Abweichungen bezüglich der vertraglich abgemachten Bestimmungen.
Sollte Ihr Wohneigentum Konstruktionsmängel aufweisen, ist es wichtig zu wissen, das Sie sich anfangs nicht weigern können, die Liegenschaft beurkunden/eintragen zu lassen. In solchen Fällen müssen Sie die Liegenschaft akzeptieren, unter der Berücksichtigung, dass Sie bis zu 10 Jahre Zeit haben, die Konstruktionsfirma einzuklagen. Diese hat von Gesetzes wegen eine Bauversicherung, welche für die angefallenen Schäden im jeweiligen Zeitraum aufkommen wird.
Eindeutig sichtbare Schäden können innerhalb einer Frist von 1 Jahr beanstandet werden. Für Schäden, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, steht eine Frist von 3 Jahren aus. Für Strukturschäden der Liegenschaft besteht eine Frist von 10 Jahren.
Wenn es sich schlussendlich um grobfahrlässige Mängel handeln sollte, oder die Übergabe der Liegenschaft nicht den vertraglichen Abmachungen entspricht, kann die Auflösung des Vertrages beantragt werden.
Unsere Kanzlei hat eine Vielfalt von Beschwerden gegen Konstruktionsfirmen aus den genannten Motiven mit Erfolg vollzogen.
|
|
|
|
|