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Wenn Sie Miteigentümer zusammen mit einer oder mehreren Personen eines Gebäudes in Spanien sind, sollten Sie wissen, dass Sie das Recht haben, aus solch einer Situation auszusteigen. Die verbleibenden Miteigentümer haben dabei keine Möglichkeit, Ihnen den Verkauf Ihrer Liegenschaftsanteile zu verbieten.

Wenn Sie im Sinne haben, Ihre Liegenschaftsanteile zu verkaufen, ohne Einverständnis der anderen Miteigentümer, so können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten lassen. Dieses veranlasst den Verkauf der Liegenschaft und die Verteilung des Gewonnenen zwischen allen Miteigentümern gemäß Proportion der jeweiligen Anteile.

Diese Kanzlei ist Expertin in solchen Fällen und wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, können wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer Situation beraten. Diesbezüglich informieren wir Sie über die Summe, die Ihnen zustehen sollte, beim Verkauf Ihrer Liegenschaftsanteile.

Sollten sich trotzdem alle Miteigentümer weigern, die Liegenschaft zu verkaufen, haben Sie während einer bestimmten Periode Zeit, gegen diesen Vorgang Einwand zu erheben. Dieser Einspruch veranlasst den Verkauf der Liegenschaft, ohne dass eine Möglichkeit für die verbleibenden Miteigentümer besteht, sich dagegen zu wehren.

Existieren Schulden zwischen den Miteigentümern, im Falle von Liegenschaftsunkosten oder sonstiger Art, können Sie im gleichen Verfahren, wie dem Liegenschaftsverkauf, die Schulden einfordern. Dies hat zur Folge, dass die verbleibenden Miteigentümer ebenfalls diese Unkosten zu decken haben.



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