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Wenn Sie ein Gerichtsurteil oder einen Beschluss Ihres Staates gegen eine Person haben, welche in Spanien wohnhaft ist, so kann unsere Kanzlei Ihre gerichtliche Beschwerde in Spanien bearbeiten.

Dieses Verfahren realisiert sich gemäß Europäischem Reglement, welches solche Beschwerden reguliert, um eine rasche Fortführung zu erlauben, womit gegen den
Schuldner vorgegangen werden kann.

Um in Spanien gegen einen Schuldner vorzugehen,
benötigt man nur den Original-Gerichtsbeschluss oder das Gerichtsurteil und in einigen Fällen ein Zertifikat des Gerichtes, welche die Anklage bearbeitet hat. Diese bekräftigt die Legalität des Gerichtsbeschlusses oder des Urteils gemäß Europäischem Reglement.

Wurde das Verfahren in Spanien einmal eingeleitet, wird unverzüglich die Güterpfändung gegen den Schuldner vollzogen, ohne die Möglichkeit, dass ein spanisches Gericht den Beschluss überprüfen kann. Somit hat der Schuldner keine Wahl, sich der Güterpfändung zu entziehen.

Dieses Verfahren wurde in vielzähligen Fällen mit garantiertem Erfolg durch unsere Kanzlei vollzogen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie über einen Gerichtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil verfügen, gegen eine in Spanien wohnhafte Person.

Wenn Sie uns die notwendigen Dokumente und Informationen zustellen, werden wir eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vornehmen und Sie über mögliche Vorgehensweisen informieren, wie die Geldschuld eingetrieben werden kann.



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