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Wenn Sie auf dem Weg sind, eine Erbschaft anzutreten, zögern Sie nicht, in Kontakt mit uns zu treten. Wir bearbeiten alle notwendigen Schritte um den Vorgang zu erledigen.

Wenn ein Testament sowie eine Einigung zwischen den Parteien besteht, sollten Sie wissen, das dieser Prozess
sehr einfach ist. Mittels spanischem Notar kann die
Erbschaft beurkundet werden. Wenn alle notwendigen, beantragten Dokumente bereitgestellt sind, kann der Notar die Aufteilung der Erbschaft vollziehen, ohne dass weitere Formalitäten nötig sind.

Im Falle dass kein Testament besteht, wird ein
gerichtliches- oder notarielles Dokument benötigt, dass
über die Rechtsstellung der Erben Auskunft erteilt. Zusätzlich wird
die Gesetzgebung des Staates der verstorbenen Person überprüft, um zu bescheinigen, dass Sie Anspruch auf das Erbe haben. Mit diesen Dokumenten, zusammen mit allen restlichen Dokumenten, die eine Erbschaft benötigt, kann ein Notar aufgesucht werden.

Wenn im Gegensatz zu den oben genannten Fällen keine Einigung zwischen den Parteien besteht, mit oder ohne Testament, ist es notwendig, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, in welchem der Richter das Erbe des Verstorbenen aufteilen wird.

Zögern Sie nicht unsere Kanzlei zu kontaktieren, welche Ihren Fall genaustens studieren wird, um Ihnen Möglichkeiten offen zu legen sowie Sie über die notwendigen Dokumente informiert, um eine Erbschaft anzutreten.



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