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Unsere Kanzlei ist Expertin in der Rückforderung von Schulden gegenüber Firmen oder Einzelpersonen, welche in Spanien wohnhaft sind.

Als ersten Schritt sollten Sie uns aufsuchen und alle wichtigen Informationen im Zusammenhang der Schuld zur Verfügung stellen, die Sie zurückzufordern versuchen. Dies um zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, um vor den Spanischen Tribunalen eine positive Einigung erreichen zu können.

Als zweiten Schritt wird die Zahlungsfähigkeit des Schuldners geprüft um zu wissen, ob Möglichkeiten bestehen, die geforderte Schuld zu einzutreiben. Im Falle von Firmen wird ebenfalls die Zahlungsfähigkeit der Verwaltungsträger genaustens geprüft. Nach erfolgtem Studium der Resultate wird entschieden, ob ein Gerichtsverfahren eröffnet werden kann oder nicht.

Als dritten Schritt, wenn die vorhergegangenen Schritte geprüft wurden und die Gegebenheiten es erlauben, können im Gericht vorbeugende Maßnahmen beantragt werden, für die Beschlagnahmung der Güter des Schuldners. Damit diese nicht vom diesem verkauft oder weggeschafft werden können, vom Zeitpunkt der Kentnissnahme der Schuldbetreibung.



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